Freitag, 11. Mai 2007

Das kleine ABC der Strafanzeige

Liebe Kollegen des Rechtes. Wir leben in einem gut funktioniertem Rechtsstaat, wo es zum Glück ein kleines, dickes Buch gibt: das ZGB (für die Dümmlinge = Zivilgesetzbuch), rsp. OR (Dummideutsch=Obligationenrecht). Dank diesen Werken, wird unser Leben in unserm
schönen Vaterland gesichert und wir werden von bösen Jungs geschützt (sollte es kein PP Paragrafen geben?)
Ihr habt sicher schon mitbekommen, dass PP jegliche Personen anzeigen, verklagen wollen, aber an diesen Beispielen sieht man, dass sie nicht sehr viel vom Rechtssystem verstehen.

Liebe Freunde, wenn Ihr jemand verklagen wollt, benötigt ihr einen driftigen Grund rsp. Beweise. Dieser Text veröffentliche ich nur zum meine lieben Freunde zu schützen, da wenn jemand angezeigt wird, der unschuldig ist, und es besteht kein dringender Tatverdacht, somit kann der Verklagte unsere Freunde anzeigen.
Ich denke für Euch ist dies nicht gut, da der verfälschlich Angeklagte, Schadenersatz beantragen kann und dies ist für die Finanzen unsers Freundes, welche eh schlecht sind, ruinierend.

Tipp 1: Versucht erst gar nicht jemanden anzuzeigen kommt nicht gut raus.
Tipp 2: Nehmt euch einen Anwalt, welcher eine Ahnung hat.
Tipp 3: Kauft euch ein ZGB oder OR (gratis Tipp: www.gesetze.ch )

So liebe rechtschaffene Bürger ich wünsche euch eine gute Nacht und bis vor Gerricht.

Ein weiteres ich.......

p.s. und bald ein neuer Post zum Thema: Fehlt da nicht was?

1 Kommentar:

guardian hat gesagt…

hi Du

Wss sollen uns die Worte in diesem Post nur sagen?
Dass Du vielleicht auch einmal einen Blick in die von Dir erwähnten Bücher (Zur Erinnerung: ZGB, OR oder allenfalls sogar StGB) werfen solltest?
Also ich hab schon öfters den einen oder anderen Blick reingeworfen und es kann einem durchaus faszinierende Erkenntnisse verschaffen. Aber das weisst Du ja sicher bereits schon.

Herzliche Grüsse aus dem Netz